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Verbrauchsausweis

Die einfache Art innerhalb von 12 Std. 24/7 einen rechtsgültigen Energieausweis vom Ingenieurbuero zu bekommen. Dieser kostet 36 € incl. Energieausweisnummer.

Bedarfsausweis

Ihr Gebäude wurde vor 1977 erbaut und hat weniger als 5 Wohneinheiten, dann erhalten Sie hier Ihren rechtsgültigen Bedarfsausweis. Dieser kostet 69 € incl. Energieausweisnummer.

 

Verbrauchsausweis Gewerbe

Für Ihren Gewerbekomplex brauche Sie einen Energieausweis. Sie haben die Verbräuche der letzten 36 Monate für Strom und Wärme, dann sind Sie hier richtig. Dieser kostet 79 € incl. Energieausweisnummer

 

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Der Verbrauchsausweis NWG

 

Was ist ein Verbrauchsausweis NWG?

 

Der Verbrauchsausweis NWG ist für alle gewerblich genutzten Gebäude verpflichtend, sollte man diese vermieten, verpachten oder verkaufen wollen. Das NWG im Namen steht für Nichtwohngebäude, auch hier wird wie bei allen anderen Energieausweisen, ein Energieberater vor Ort die genauen Daten aufnehmen und einen detaillierten und rechtssicheren Energieausweis erstellen. Wir die Energieberatung Rolf Krause erstellen Ihnen selbstverständlich diese Art des Energieausweises auch online.

 

Wie bekomme ich einen Verbrauchsausweis NWG?

 

Im Normalfall beauftragen Sie einen Energieberater, der mit Ihnen einen Ortstermin ausmacht. Während dieser Ortsbegehung, wird vom Energieberater eine sehr detaillierte Bestandsaufnahme des Gebäudes gemacht. Dazu zählt eine Begutachtung der Heizung, über welchen Brennstoff sie befeuert wird und der Verbrauch der letzten 36 Monate. Ebenso wird der Stromverbrauch der letzten drei Jahre aufgenommen und eine detaillierte Aufnahme der vorhandenen Dämmungen am Gebäude vorgenommen.

 

Hier bei uns geht das Verfahren deutlich schneller. Durch die Angabe aller relevanten Daten in unserem online Formular, können wir Ihnen bereits nach wenigen Werktagen, einen rechtssicheren unvollständigen Verbrauchsausweis für Nichtwohngebäude zukommen lassen.

 

Was ist der Unterschied zum normalen Verbrauchsausweis?

 

Im Gegensatz zum normalen Verbrauchsausweis werden im Verbrauchsausweis NWG der gebäudebezogene Stromverbrauch erfasst. Dazu zählt der Strombedarf für Belüftung, Beleuchtung, Klimatisierung, Hilfsenergie und sämtliche weitere Gebäudetechnik. Sollten die technischen Bedingungen nicht vorhanden sein, um den Gebäudestrom separat zu erfassen, dann werden alle zusätzlichen Stromverbraucher, separat auf dem Energieausweis vermerkt.

 

Bei der Berechnung des Endenergieverbrauchs werden die Werte, aus dem Endenergieverbrauch Wärme und dem Endenergieverbrauch Strom berechnet und in einer Farbskala visualisiert. Nimmt man nun beide Verbräuche zusammen, wird der sogenannte Primärenergieverbrauch ermittelt.

 

Wann benötigt mein Nichtwohngebäude einen Energieausweis?

 

Einen Energieausweis benötigen Sie immer dann, wenn sie ihr Gebäude verkaufen, vermieten, verpachten, einen Leasingvertrag abschließen, oder generell bei einem Neubau. Sowie für öffentliche Gebäude mit Publikumsverkehr, die mehr als 1000 m² Fläche haben. Auch bei ihrem Nichtwohngebäude haben Sie die Möglichkeit zwischen einem „Bedarfsausweis“ oder einem „Verbrauchsausweis“ zu wählen.

 

Hier die Unterschiede der beiden Energieausweise:

 

Bedarfsausweis für NWG

Ein Energieausweis nach einer Energiebedarfsberechnung wird benötigt für:

  • Altbauten,deren Verbrauchsdaten nicht bekannt sind. Bitte setzen Sie sich mit uns in Verbindung.

  • Alle Neubauten

 

Verbrauchsausweis für NWG

 

Ein Energieausweis berechnet über den Verbrauch wird benötigt für.

  • Gebäude, deren Bauantrag vor dem 1. November 1977 gestellt wurde.

  • Gebäude, deren Bau oder Modernisierung, mindestens die Norm der ersten Wärmeschutzverordnung von 1977 erreicht.

 

Die Art der Berechnung des Verbrauchsausweises für NWG basiert auf den Verbrauchsdaten der vergangenen 36 Monate. Dies kann zu großen Abweichungen vom realistischen Durchschnitt führen.

 

Anzumerken ist noch, auch wenn sie ein Verbrauchsausweis für ihr Gebäude erstellen könnten, haben Sie stets die Wahlfreiheit und können trotzdem einen Bedarfsausweis für ihr Objekt anfordern.

 

Wie bekomme ich nun mein Verbrauchsausweis NWG?

 

Bei uns bekommen Sie, schnell und unkompliziert ihren Verbrauchsausweis, indem sie alle relevanten Daten, in unserem Onlineformular gewissenhaft ausfüllen. Das ordnungsgemäße Ausfüllen der Formulare ist entscheidend damit sie später eine Rechtssicherheit haben. Nachdem die Formulare ausgefüllt sind bearbeiten wir Ihren Antrag schnellstmöglich und schicken Ihnen diesen fals gewünscht per Post zu.

 

Durch diese Art der Anforderung des Verbrauchsausweises, sparen sie Kosten und Zeit, da sie nicht auf eine Hausbegehung mit dem Energieberater angewiesen sind. Sollten Sie weitere Fragen haben stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung und beraten Sie gerne ausführlich in einem persönlichen Gespräch.

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contact

Unsere Kontaktdaten

Ingenieurbüro Rolf Krause

Brehmstr. 3, 

40239 Düsseldorf

energieberatung@rolfkrause.com

Tel: 0211 139 53592

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