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ENEV wir jetzt zu GEG

Die Energieeinsparverordnung (EnEV) wurde am 1. November 2020 durch das Gebäudeenergiegesetz (GEG) abgelöst. Mit dem Inkrafttreten des GEG traten die EnEV sowie das Energieeinsparungsgesetz (EnEG) und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) außer Kraft. Das GEG vereint diese Regelwerke und setzt neue Standards für die Energieeffizienz von Gebäuden in Deutschland.

Die EnEV war seit dem 1. Februar 2002 in Kraft und wurde mehrfach novelliert, zuletzt im Jahr 2013. Sie stellte Anforderungen an den energetischen Standard von Neubauten und Bestandsgebäuden und war ein zentrales Instrument der deutschen Energie- und Klimaschutzpolitik.

Mit der Einführung des GEG wurden die bisherigen Regelungen vereinheitlicht und an aktuelle europäische Vorgaben angepasst. Das GEG legt unter anderem fest, dass Neubauten bestimmte energetische Standards erfüllen und ein Anteil erneuerbarer Energien zur Wärmeversorgung genutzt werden muss.

Weitere Inhalte zum Gebäudeenergiegesetz finden Sie auf der rechtsgültigen Website des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen: www.bmwsb.bund.de.

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