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Wärmeschutznachweis

Wärmeschutzberechnung

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Der Wärmeschutznachweis: Ziele und Inhalte

Rund 30 Prozent des Energieverbrauchs in Deutschland entfallen derzeit auf private Haushalte, wobei mehr als 70 Prozent auf Heizanlagen zurückzuführen sind. Diese nutzen fossile Brennstoffe und erzeugen dadurch klimaschädliches CO₂. Um im Rahmen der Energiewende Umwelt und Klima zu schonen, müssen Hauseigentümer ihren Heizenergiebedarf senken. Ermöglicht wird dies durch hohe Dämmstandards sowie effiziente Heizsysteme. Auch der Gesetzgeber hat erkannt, dass ein enger Zusammenhang zwischen Bauweise und Energiebedarf besteht, weshalb er hohe Anforderungen an den Wärmeschutz in Gebäuden stellt. Der Wärmeschutznachweis dient dabei als Nachweis, dass Bauherren und Modernisierende diese Vorgaben erfüllen.

Die wichtigsten Inhalte des Wärmeschutznachweises

Ein Wärmeschutznachweis bestätigt, dass Neubauten und sanierte Gebäude sämtliche gesetzlichen Wärmeschutzanforderungen erfüllen. Er enthält verschiedene Kennwerte, wie etwa den Primärenergiebedarf, den Transmissionswärmeverlust, die Sonneneintragskennwerte und die Übertemperatur-Gradstunden. Im Folgenden werden diese Begriffe genauer erläutert:

  • Primärenergiebedarf
    Dieser Kennwert zeigt an, wie viel Energie ein Gebäude insgesamt benötigt. Neben den Verlusten über die Gebäudehülle und die Heiztechnik fließen in die Berechnung auch der Energieaufwand für Förderung, Aufbereitung und Transport der jeweiligen Energieträger ein. Damit liefert der Primärenergiebedarf im Wärmeschutznachweis eine ganzheitliche Bewertung der Gebäudeeffizienz.

  • Transmissionswärmeverlust
    Dieser Wert beschreibt, wie viel Energie über die Hüllflächen eines Hauses verloren geht. Er ist bei gut gedämmten Gebäuden mit hochwertiger Wärmeschutzverglasung gering, während unsanierte Altbauten üblicherweise deutlich mehr Wärme verlieren.

  • Sommerlicher Wärmeschutz
    Der sommerliche Wärmeschutz wird anhand von Sonneneintragskennwerten oder Übertemperatur-Gradstunden bewertet. Gerade bei neuen Gebäuden ist es wichtig, starke Aufheizung durch Sonneneinstrahlung zu verhindern, um den Wohnkomfort zu erhöhen und den Einsatz von Klimaanlagen zu reduzieren.

Ein Energieausweis fasst die wichtigsten Ergebnisse aus dem Wärmeschutznachweis schließlich in einer übersichtlichen Form zusammen.

Die Berechnung des Wärmeschutznachweises für Gebäude

Für Wohngebäude erfolgt die Berechnung des Wärmeschutznachweises nach den Vorgaben der DIN 4108-6 und DIN 4701-10 oder nach DIN V 18599. Fachleute ermitteln dabei den Energiebedarf eines Gebäudes, um alle Räume auf die gewünschte Innentemperatur zu bringen. Wichtig zu beachten ist, dass bei den Berechnungen standardisierte Annahmen zum Nutzerverhalten einfließen. Dies dient dazu, vergleichbare Ergebnisse zu erzielen. Ausstellen darf den Wärmeschutznachweis eine Reihe von Fachpersonen, wie zum Beispiel Fachplaner, Architekten, Bauingenieure oder Energieberater.

Die Nachweispflicht bei Neubau und Sanierung

Ob ein Wärmeschutznachweis Pflicht ist und in welcher Form er zu erbringen ist, hängt vom jeweiligen Bauvorhaben ab. Bei Neubauten müssen die erforderlichen Unterlagen häufig schon mit dem Bauantrag eingereicht werden. Hierfür analysieren Experten das geplante Gebäude ganzheitlich, um unter anderem den Primärenergiebedarf zu berechnen.
Bei einer Sanierung reicht es hingegen oft aus, dass die neuen oder geänderten Bauteile die im Gebäudeenergiegesetz (GEG) geforderten U-Werte einhalten. Hierfür kann ein vereinfachter Wärmeschutznachweis über das sogenannte Bauteilverfahren ausreichen. Dabei weisen Fachleute nach, dass die neuen U-Werte den gesetzlich vorgeschriebenen Anforderungen entsprechen oder besser sind.

Der Wärmeschutznachweis bei einem Anbau

Wie der Nachweis bei einem Anbau zu führen ist, richtet sich nach dem Umfang der Maßnahme:

  1. Anbau mit weniger als 50 m² Nutzfläche
    In diesem Fall müssen die neuen Außenbauteile die GEG-Anforderungen erfüllen (Bauteilverfahren).

  2. Anbau mit mehr als 50 m² Nutzfläche
    Hier muss zusätzlich der sommerliche Wärmeschutz nachgewiesen werden.

  3. Anbau mit mehr als 50 m² Nutzfläche und neuer Heizungsanlage
    In diesem Fall greifen die Neubauanforderungen (Gebäudeverfahren), was unter anderem die Berechnung des Primärenergiebedarfs einschließt.

Ausnahme bei Sanierungen: Mindestwärmeschutz nach DIN 4108-2: 2013-0

Bei bestehenden Wohngebäuden sind Hausbesitzer oft verpflichtet, die oberste Geschossdecke zu dämmen – vorausgesetzt, sie ist frei zugänglich und grenzt an einen unbeheizten Dachraum. Erfüllt die Decke jedoch bereits den Mindestwärmeschutz gemäß DIN 4108-2: 2013-02, entfällt diese Pflicht. Vielen ist nicht bekannt, dass hierfür bereits ein Wärmedurchgangskoeffizient (U-Wert) von 0,91 W/m²K ausreicht. Dieser Wert ist in der Regel schon mit einer etwa drei Zentimeter dicken Mineralwolledämmung (WLG 035) erreicht.

Typische Kosten für den Wärmeschutznachweis

Die Kosten für einen Wärmeschutznachweis variieren erheblich je nach Größe des Gebäudes oder Umfang der Sanierungsmaßnahmen. Für ein Einfamilienhaus liegen die Richtwerte meist zwischen 500 und 1.000 Euro. Da sich diese Beträge nicht auf jedes Objekt übertragen lassen, empfiehlt es sich, zwei bis drei Angebote einzuholen, um einen besseren Überblick über das örtliche Preisgefüge zu bekommen und das beste Angebot auszuwählen.

Fazit von Dipl. Ing. Rolf Krause

Der Wärmeschutznachweis belegt, dass Neubauten und sanierte Gebäude die hohen gesetzlichen Vorgaben zum Wärmeschutz einhalten. Bei Neubauten muss der Nachweis für das gesamte Gebäude erstellt und üblicherweise zusammen mit dem Bauantrag eingereicht werden. Bei Sanierungen ist oft ein vereinfachter Nachweis ausreichend, bei dem Hausbesitzer lediglich nachweisen müssen, dass die neuen oder veränderten Bauteile den Anforderungen des GEG entsprechen.

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