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Der Wärmeschutznachweis: Ziele und Inhalte
Rund 30 Prozent des Energieverbrauchs in Deutschland entfallen derzeit auf private Haushalte, wobei mehr als 70 Prozent auf Heizanlagen zurückzuführen sind. Diese nutzen fossile Brennstoffe und erzeugen dadurch klimaschädliches CO₂. Um im Rahmen der Energiewende Umwelt und Klima zu schonen, müssen Hauseigentümer ihren Heizenergiebedarf senken. Ermöglicht wird dies durch hohe Dämmstandards sowie effiziente Heizsysteme. Auch der Gesetzgeber hat erkannt, dass ein enger Zusammenhang zwischen Bauweise und Energiebedarf besteht, weshalb er hohe Anforderungen an den Wärmeschutz in Gebäuden stellt. Der Wärmeschutznachweis dient dabei als Nachweis, dass Bauherren und Modernisierende diese Vorgaben erfüllen.
Die wichtigsten Inhalte des Wärmeschutznachweises
Ein Wärmeschutznachweis bestätigt, dass Neubauten und sanierte Gebäude sämtliche gesetzlichen Wärmeschutzanforderungen erfüllen. Er enthält verschiedene Kennwerte, wie etwa den Primärenergiebedarf, den Transmissionswärmeverlust, die Sonneneintragskennwerte und die Übertemperatur-Gradstunden. Im Folgenden werden diese Begriffe genauer erläutert:
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Primärenergiebedarf
Dieser Kennwert zeigt an, wie viel Energie ein Gebäude insgesamt benötigt. Neben den Verlusten über die Gebäudehülle und die Heiztechnik fließen in die Berechnung auch der Energieaufwand für Förderung, Aufbereitung und Transport der jeweiligen Energieträger ein. Damit liefert der Primärenergiebedarf im Wärmeschutznachweis eine ganzheitliche Bewertung der Gebäudeeffizienz. -
Transmissionswärmeverlust
Dieser Wert beschreibt, wie viel Energie über die Hüllflächen eines Hauses verloren geht. Er ist bei gut gedämmten Gebäuden mit hochwertiger Wärmeschutzverglasung gering, während unsanierte Altbauten üblicherweise deutlich mehr Wärme verlieren. -
Sommerlicher Wärmeschutz
Der sommerliche Wärmeschutz wird anhand von Sonneneintragskennwerten oder Übertemperatur-Gradstunden bewertet. Gerade bei neuen Gebäuden ist es wichtig, starke Aufheizung durch Sonneneinstrahlung zu verhindern, um den Wohnkomfort zu erhöhen und den Einsatz von Klimaanlagen zu reduzieren. -
Ein Energieausweis fasst die wichtigsten Ergebnisse aus dem Wärmeschutznachweis schließlich in einer übersichtlichen Form zusammen.
Die Berechnung des Wärmeschutznachweises für Gebäude
Für Wohngebäude erfolgt die Berechnung des Wärmeschutznachweises nach den Vorgaben der DIN 4108-6 und DIN 4701-10 oder nach DIN V 18599. Fachleute ermitteln dabei den Energiebedarf eines Gebäudes, um alle Räume auf die gewünschte Innentemperatur zu bringen. Wichtig zu beachten ist, dass bei den Berechnungen standardisierte Annahmen zum Nutzerverhalten einfließen. Dies dient dazu, vergleichbare Ergebnisse zu erzielen. Ausstellen darf den Wärmeschutznachweis eine Reihe von Fachpersonen, wie zum Beispiel Fachplaner, Architekten, Bauingenieure oder Energieberater.
Die Nachweispflicht bei Neubau und Sanierung
Ob ein Wärmeschutznachweis Pflicht ist und in welcher Form er zu erbringen ist, hängt vom jeweiligen Bauvorhaben ab. Bei Neubauten müssen die erforderlichen Unterlagen häufig schon mit dem Bauantrag eingereicht werden. Hierfür analysieren Experten das geplante Gebäude ganzheitlich, um unter anderem den Primärenergiebedarf zu berechnen.
Bei einer Sanierung reicht es hingegen oft aus, dass die neuen oder geänderten Bauteile die im Gebäudeenergiegesetz (GEG) geforderten U-Werte einhalten. Hierfür kann ein vereinfachter Wärmeschutznachweis über das sogenannte Bauteilverfahren ausreichen. Dabei weisen Fachleute nach, dass die neuen U-Werte den gesetzlich vorgeschriebenen Anforderungen entsprechen oder besser sind.
Der Wärmeschutznachweis bei einem Anbau
Wie der Nachweis bei einem Anbau zu führen ist, richtet sich nach dem Umfang der Maßnahme:
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Anbau mit weniger als 50 m² Nutzfläche
In diesem Fall müssen die neuen Außenbauteile die GEG-Anforderungen erfüllen (Bauteilverfahren). -
Anbau mit mehr als 50 m² Nutzfläche
Hier muss zusätzlich der sommerliche Wärmeschutz nachgewiesen werden. -
Anbau mit mehr als 50 m² Nutzfläche und neuer Heizungsanlage
In diesem Fall greifen die Neubauanforderungen (Gebäudeverfahren), was unter anderem die Berechnung des Primärenergiebedarfs einschließt.
Ausnahme bei Sanierungen: Mindestwärmeschutz nach DIN 4108-2: 2013-0
Bei bestehenden Wohngebäuden sind Hausbesitzer oft verpflichtet, die oberste Geschossdecke zu dämmen – vorausgesetzt, sie ist frei zugänglich und grenzt an einen unbeheizten Dachraum. Erfüllt die Decke jedoch bereits den Mindestwärmeschutz gemäß DIN 4108-2: 2013-02, entfällt diese Pflicht. Vielen ist nicht bekannt, dass hierfür bereits ein Wärmedurchgangskoeffizient (U-Wert) von 0,91 W/m²K ausreicht. Dieser Wert ist in der Regel schon mit einer etwa drei Zentimeter dicken Mineralwolledämmung (WLG 035) erreicht.
Typische Kosten für den Wärmeschutznachweis
Die Kosten für einen Wärmeschutznachweis variieren erheblich je nach Größe des Gebäudes oder Umfang der Sanierungsmaßnahmen. Für ein Einfamilienhaus liegen die Richtwerte meist zwischen 500 und 1.000 Euro. Da sich diese Beträge nicht auf jedes Objekt übertragen lassen, empfiehlt es sich, zwei bis drei Angebote einzuholen, um einen besseren Überblick über das örtliche Preisgefüge zu bekommen und das beste Angebot auszuwählen.
Fazit von Dipl. Ing. Rolf Krause
Der Wärmeschutznachweis belegt, dass Neubauten und sanierte Gebäude die hohen gesetzlichen Vorgaben zum Wärmeschutz einhalten. Bei Neubauten muss der Nachweis für das gesamte Gebäude erstellt und üblicherweise zusammen mit dem Bauantrag eingereicht werden. Bei Sanierungen ist oft ein vereinfachter Nachweis ausreichend, bei dem Hausbesitzer lediglich nachweisen müssen, dass die neuen oder veränderten Bauteile den Anforderungen des GEG entsprechen.
Unsere Experten.
Als die Liste des Bundes "Energie-Effizienz-Experten" eröffnet wurde, um den Spreu vom Weizen zu trennen, war unser Ingenieur durch ein Studium an der Uni- Darmstadt bestens darauf vorbereitet. Folgende Qualifikationen standen direkt zu Verfügung:
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Fachplaner Energieberatung TU Darmstadt
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Für Passiv, Null und Plus Energie-Häuser
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Mitglied der Energieeffizienz Expertenliste des Bundes
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Zugelassen bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung
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Energieausweise für Wohn- und nicht Wohngebäude
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Energie Audit DIN EN 16247-1
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Energieberatung Mittelstand BAFA
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Energieberatung für Nichtwohngebäude von Kommunen
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KfW Sachverständiger
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BHKW Sachverständiger
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Mitglied GIH eV.
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Mitglied DEN eV.
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Dena Zertifiziert
Damit können Sie sicher sein rund um die Energieeffizienz und natürlich für Energieausweise bestens beraten zu sein.
Was ist ein Energieausweis im Allgemeinen?
Der Energieausweis ist ein Dokument, das die Energieeffizienz oder den Energieverbrauch bewertet und den energetischen Ist-Zustand beschreibt. Diese Dokumente werden im Regelfall von einem Energieberater erstellt. Wir von der Energieberatung Rolf Krause erstellen Ihnen zuverlässig und kompetent Ihren Energieausweis für Ihr Gebäude selbstverständlich mit Energieausweisnummer.
Wie bekomme ich einen Energieausweis?
Im Normalfall wird eine Energieberatung kontaktiert und beauftragt, nach der Kontaktaufnahme kann durch eine Hausbesichtigung und dort durchgeführter Begehung ein Energieausweis ausgestellt werden. Ein anderer Weg ist möglich, durch das Vorlegen von aktuellen Verbrauchsdaten der vergangenen 3 Jahre, dann kann ein sogenannter Verbrauchsenergieausweis erstellt werden.
Durch solch einen Ausweis, der seit 2014 bei jeder Neuvermietung, Verpachtung oder Verkauf vorgelegt werden muss, können Sie selbst die Schwachstellen durch den Energieausweis an Ihrem Haus erkennen und beseitigen. Oder aber im Idealfall durch eine gute Energieeffizienz den Wert Ihres Objektes steigern. Das ergibt in der Summe einen höheren Verkaufspreis oder bessere Mieteinnahmen.
Die Energieausweise können auch online erstellt werden. Sie werden vom zugelassenen Energieberater geprüft und freigegeben.
Welche Arten von Energieausweisen gibt es?
Der verbrauchsorientierte Energieausweis, ist im Regelfall die kostengünstigere Variante und wird entsprechend nach Aufwand abgerechnet. Diese Art von Energieausweis berücksichtigt den tatsächlichen Verbrauch der Vergangenheit und berechnet sich aus einem Mindestzeitraum der vergangenen 3 Jahre. Dabei werden alle Wohneinheiten aus dem Gebäude einberechnet.
Weitere Faktoren, die in der Berechnung mit berücksichtigt werden sind, Leerstände von einzelnen Wohnungen, ebenso kommen die Witterungsverhältnisse der vergangenen Jahre mit hinzu. Denn nur wenn berücksichtigt wird wie lange Heizungsperioden gedauert haben und wie intensiv diese ausgefallen sind, kann eine genaue Berechnung stattfinden.
Um einen Energieverbrauchsausweis für sein Objekt zu bekommen, muss einer der folgenden Punkte erfüllt sein:
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Wohngebäude mit mindestens 5 Wohnungen
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Bauantrag nach dem 1.11.1977
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Gebäude entspricht der 1. Wärmeschutzverordnung von 1977
Der Energiebedarfsausweis ist aktuell zwingend erforderlich für Neubauten in Deutschland. Dieser Energieausweis kommt bei Neubauten zum Einsatz, da verständlicherweise keine Verbrauchsdaten aus den vergangenen Jahren vorhanden sein können. Hier wird eine Berechnung auf Grundlage der vorhandenen Gebäudetechnik wie zum Beispiel Heizungsanlage oder die Qualität der Fenster und der verwendeten Dämmungsmaterialien vorgenommen.
Ein solcher Bedarfsausweis ist wesentlich genauer als ein Verbrauchsausweis, da er nicht von einem Verhalten der Bewohner eines Hauses abhängig ist. Bei der Erstellung eines Energiebedarfsausweises ist auch immer mindestens eine Ortsbegehung erforderlich. Im Normalfall wird der Bedarfsausweis bei einem Neubau noch in der Bauphase von einem oder dem ausführenden Architekten erstellt.
Auch bei Altbauten ist in manchen Fällen ein Energiebedarfsausweis erforderlich, dies tritt bei folgenden Voraussetzungen in Kraft:
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Bauantrag wurde vor dem 1.11.1977 gestellt
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Das Gebäude hat weniger, als 5 Wohneinheiten
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Gebäude entspricht nicht der 1. Wärmeschutzverordnung von 1977
Wer darf einen Energieausweis ausstellen?
Personen, die dazu berechtigt sind müssen eine „baunahe“ Ausbildung als Grundqualifikation erfolgreich absolviert haben. Dazu zählen unter anderem Ingenieure, speziell qualifizierte Handwerker und Techniker, sowie Architekten. Dazu müssen weitere Qualifikationen abgelegt werden, wie beispielsweise eine Fortbildung im Bereich des energiesparenden Bauens.
Allgemein kann man sagen das Energieberater meist Baufachleute sind die allerdings aus den verschiedensten Fachrichtungen kommen können. Ein Energieberater kann nicht nur Energieausweise ausstellen, sondern hat noch ein deutlich größeres Leistungsspektrum. Dazu gehören:
Wärmeschutz für das Haus
Beratung über Modernisierung von Gebäuden und der Gebäudetechnik
Hilfe bei dem Erhalt von Fördermitteln zur Gebäudesanierung
Beratung zur Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben laut EnEV