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Der Energieausweis
Unsere Experten.
Als die Liste des Bundes "Energie-Effizienz-Experten" eröffnet wurde, um den Spreu vom Weizen zu trennen, war unser Ingenieur durch ein Studium an der Uni- Darmstadt bestens darauf vorbereitet. Folgende Qualifikationen standen direkt zu Verfügung:
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Fachplaner Energieberatung TU Darmstadt
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Für Passiv, Null und Plus Energie-Häuser
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Mitglied der Energieeffizienz Expertenliste des Bundes
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Zugelassen bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung
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Energieausweise für Wohn- und nicht Wohngebäude
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Energie Audit DIN EN 16247-1
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Energieberatung Mittelstand BAFA
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Energieberatung für Nichtwohngebäude von Kommunen
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KfW Sachverständiger
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BHKW Sachverständiger
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Mitglied GIH eV.
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Mitglied DEN eV.
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Dena Zertifiziert
Damit können Sie sicher sein rund um die Energieeffizienz und natürlich für Energieausweise bestens beraten zu sein.
Was ist ein Energieausweis?
Der Energieausweis ist ein Dokument, das die Energieeffizienz oder den Energieverbrauch bewertet und den energetischen Ist-Zustand beschreibt. Diese Dokumente werden im Regelfall von einem Energieberater erstellt. Wir von der Energieberatung Rolf Krause erstellen Ihnen zuverlässig und kompetent Ihren Energieausweis für Ihr Gebäude selbstverständlich mit Energieausweisnummer.
Wie bekomme ich einen Energieausweis?
Im Normalfall wird eine Energieberatung kontaktiert und beauftragt, nach der Kontaktaufnahme kann durch eine Hausbesichtigung und dort durchgeführter Begehung ein Energieausweis ausgestellt werden. Ein anderer Weg ist möglich, durch das Vorlegen von aktuellen Verbrauchsdaten der vergangenen 3 Jahre, dann kann ein sogenannter Verbrauchsenergieausweis erstellt werden.
Durch solch einen Ausweis, der seit 2014 bei jeder Neuvermietung, Verpachtung oder Verkauf vorgelegt werden muss, können Sie selbst die Schwachstellen durch den Energieausweis an Ihrem Haus erkennen und beseitigen. Oder aber im Idealfall durch eine gute Energieeffizienz den Wert Ihres Objektes steigern. Das ergibt in der Summe einen höheren Verkaufspreis oder bessere Mieteinnahmen.
Die Energieausweise können auch online erstellt werden. Sie werden vom zugelassenen Energieberater geprüft und freigegeben.
Welche Arten von Energieausweisen gibt es?
Der verbrauchsorientierte Energieausweis, ist im Regelfall die kostengünstigere Variante und wird entsprechend nach Aufwand abgerechnet. Diese Art von Energieausweis berücksichtigt den tatsächlichen Verbrauch der Vergangenheit und berechnet sich aus einem Mindestzeitraum der vergangenen 3 Jahre. Dabei werden alle Wohneinheiten aus dem Gebäude einberechnet.
Weitere Faktoren, die in der Berechnung mit berücksichtigt werden sind, Leerstände von einzelnen Wohnungen, ebenso kommen die Witterungsverhältnisse der vergangenen Jahre mit hinzu. Denn nur wenn berücksichtigt wird wie lange Heizungsperioden gedauert haben und wie intensiv diese ausgefallen sind, kann eine genaue Berechnung stattfinden.
Um einen Energieverbrauchsausweis für sein Objekt zu bekommen, muss einer der folgenden Punkte erfüllt sein:
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Wohngebäude mit mindestens 5 Wohnungen
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Bauantrag nach dem 1.11.1977
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Gebäude entspricht der 1. Wärmeschutzverordnung von 1977
Der Energiebedarfsausweis ist aktuell zwingend erforderlich für Neubauten in Deutschland. Dieser Energieausweis kommt bei Neubauten zum Einsatz, da verständlicherweise keine Verbrauchsdaten aus den vergangenen Jahren vorhanden sein können. Hier wird eine Berechnung auf Grundlage der vorhandenen Gebäudetechnik wie zum Beispiel Heizungsanlage oder die Qualität der Fenster und der verwendeten Dämmungsmaterialien vorgenommen.
Ein solcher Bedarfsausweis ist wesentlich genauer als ein Verbrauchsausweis, da er nicht von einem Verhalten der Bewohner eines Hauses abhängig ist. Bei der Erstellung eines Energiebedarfsausweises ist auch immer mindestens eine Ortsbegehung erforderlich. Im Normalfall wird der Bedarfsausweis bei einem Neubau noch in der Bauphase von einem oder dem ausführenden Architekten erstellt.
Auch bei Altbauten ist in manchen Fällen ein Energiebedarfsausweis erforderlich, dies tritt bei folgenden Voraussetzungen in Kraft:
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Bauantrag wurde vor dem 1.11.1977 gestellt
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Das Gebäude hat weniger, als 5 Wohneinheiten
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Gebäude entspricht nicht der 1. Wärmeschutzverordnung von 1977
Wer darf einen Energieausweis ausstellen?
Personen, die dazu berechtigt sind müssen eine „baunahe“ Ausbildung als Grundqualifikation erfolgreich absolviert haben. Dazu zählen unter anderem Ingenieure, speziell qualifizierte Handwerker und Techniker, sowie Architekten. Dazu müssen weitere Qualifikationen abgelegt werden, wie beispielsweise eine Fortbildung im Bereich des energiesparenden Bauens.
Allgemein kann man sagen das Energieberater meist Baufachleute sind die allerdings aus den verschiedensten Fachrichtungen kommen können. Ein Energieberater kann nicht nur Energieausweise ausstellen, sondern hat noch ein deutlich größeres Leistungsspektrum. Dazu gehören:
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Wärmeschutz für das Haus
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Beratung über Modernisierung von Gebäuden und der Gebäudetechnik
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Hilfe bei dem Erhalt von Fördermitteln zur Gebäudesanierung
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Beratung zur Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben laut EnEV