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Wärmeschutznachweis

Gebäude Energiegesetz (GEG) und Wärmeschutznachweis der EBRK

finanziell sinnvoll - wirtschaftlich lohnend

Der Waermeschutznachweis ist heute verpfichtend für Ihren Bauantrag. Durch frühzeitige Beratung Ihres Anlagenkonzeptes und Ihrer Bauteileauswahl können Sie in Zukunft viel Geld sparen.

Unsere Dienstleistung als Ingenieurbüro

Waermeschutzberechnung nach

GEG

Sommerlicher Wärmeschutz

Luftwechselrate (Blower Door Test)

Wärmebrücken

kfw  40 plus NH

Bauvorlagen

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Wärmeschutznachweis Erweiterung
nach GEG

499 €

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Wärmeschutznachweis bei Sanierung
nach GEG

549 €

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Wärmeschutznachweis
für den Neubau
nach GEG

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Wärmeschutznachweis nach GEG für den Neubau und Aufstockung

Im Jahr 2002 wurde in Deutschland erstmals die Energieeinsparverordnung (EnEV) verpflichtend eingeführt. Der Wärmeschutz sowie die Heizanlagentechnik in Gebäuden standen hierbei im Mittelpunkt und bildeten zentrale Instrumente der nationalen Energie- und Klimapolitik. Da beheizte Gebäude rund 40 % des gesamten Energieverbrauchs und etwa 30 % der CO₂-Emissionen in Deutschland verursachen, ist ein effektiver Wärmeschutz maßgeblich, um diese Werte signifikant zu reduzieren.

Mit dem Gebäudeenergiegesetz (GEG), das am 1. November 2020 in Kraft trat, wurde die EnEV gemeinsam mit dem Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) und dem Energieeinspargesetz (EnEG) zu einem einheitlichen Regelwerk zusammengefasst. Der Wärmeschutznachweis nach DIN 4108 bzw. DIN 18599 ist weiterhin verpflichtend und zentraler Bestandteil der Baugenehmigung. Bauherren müssen den Wärmeschutznachweis bei der zuständigen Behörde zusammen mit Bauanträgen und bautechnischen Zeichnungen vorlegen. Nach Abschluss der Bauarbeiten ist ein Nachweis erforderlich, der bestätigt, dass das Bauwerk die vorgeschriebenen Wärmeschutzanforderungen erfüllt. Abweichungen bei Baumaterialien oder Bauausführungen müssen ebenfalls den Anforderungen an den Wärmeschutz entsprechen.

Ein Gebäudeenergieausweis, der auf Grundlage des Wärmeschutznachweises erstellt wird, dokumentiert die energetische Qualität des Gebäudes. Für die Erstellung von Wärmeschutznachweisen sind zertifizierte Energieberater oder Fachplaner erforderlich, die vom BAFA anerkannt sind.

Zusätzlich stellt die Unternehmererklärung nach GEG (ehemals § 26a EnEV 2014) sicher, dass sämtliche Wärmeschutzmaßnahmen wie Dämmungen, Fenstereinbauten und Heizsysteme ordnungsgemäß ausgeführt wurden. Diese Erklärung ist zwingend notwendig, um behördliche Vorgaben und Fördermittelanforderungen zu erfüllen. Die Unternehmererklärung muss von ausführenden Handwerkern korrekt ausgefüllt und dem Bauherrn übergeben werden. Bei Nichteinhaltung oder fehlender Erklärung drohen empfindliche Geldbußen.

Hausbesitzer sollten die Unternehmererklärung mindestens fünf Jahre aufbewahren, da diese als Nachweis der Einhaltung des Wärmeschutzes für spätere Verkäufe oder weitere energetische Maßnahmen relevant sein kann.

Die große sowie kleine Bauvorlageberechtigung regeln, wer berechtigt ist, Wärmeschutznachweise einzureichen. Die genaue Regelung variiert dabei je nach Bundesland und Landesbauordnung, weshalb stets die örtlichen Vorschriften zu beachten sind.

Notwendige Unterlagen EnEV

Der Wärmeschutznachweis  ist in die folgenden Abschnitte gegliedert:


1 Gebäudedaten
2 Wärmeverlust QT [kWh/a]
3 Wärmegewinne
4 Wirksame Wärmespeicherfähigkeit Cwirk [Wh/K]
5 Jahres-Heizwärmebedarf Qh [kWh/a] bzw. flä-chenbezogen Qh'' [kWh/(m²a)]
6 Spezifischer flächenbezogener Transmissions-wärmeverlust HT'vorh [W/(m²K)]
7 Primärenergieaufwandszahl gemäß DIN V 4701-10 eP [-]
8 Jahres-Primärenergiebedarf bezogen auf die Gebäudenutzfläche QP''vorh [kWh/(m²a)]
9 Zwischenergebnisse Heizwärmebedarf
10 Vereinfachte Berechnung der Gebäudeheizlast angelehnt an DIN EN 12831
11 Klimadaten Monatswerte

Die wichtigsten u-Werte nach dem Referenzgebäude Models

2.1.1 Außenwände                                                                      u=0,24 W/m²K
2.1.2 Fenster, Fenstertüren                                                       u=1,30 W/m²K
2.1.3 Haustür                                                                                    u=0,24 W/m²K
2.1.4 Dach                                                                                    u=0,24 W/m²K
2.1.5 Dachflächenfenster                                                          u=2,00 W/m²K
2.1.6 Oberste Geschossdecke                                                 u=0,24 W/m²K
2.1.7 Wände und Decken                                                          u=0,24 W/m²K


2.1.8 Wände, Türen und Decken zu unbeheizten Räumen u=0,24 W/m²K


2.1.9 Kellerdecke/-innenwand zum unbeheizten Keller, Fußboden auf Erdreich, Flächen des beheizten Kellers gegen Erdreich, aufgeständerter Fußboden                                                                                   u=0,30 W/m²K


2.1.10 Fenster in Kellerwand (Kellerschachtfens-ter, Annahme Orientierung Nord)                                                                                           u=0,24 W/m²K


2.1.11 Decken nach unten gegen Außenluft                         u=0,24 W/m²K

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