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Aktuelle Nachrichten

News zum GEG
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Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) ist ein zentrales Instrument der deutschen Klimapolitik im Gebäudesektor. Es vereint seit 2020 die zuvor getrennten Regelwerke EnEG, EnEV und EEWärmeG. Mit der jüngsten Novelle, die am 1. Januar 2024 in Kraft trat, wurden die Anforderungen an Neubauten und Bestandsgebäude weiter verschärft, um die nationalen Klimaziele zu erreichen.

Auf dem neusten Stand der GEG

Das GEG verfolgt das Ziel, den Energieverbrauch und die CO₂-Emissionen im Gebäudebereich zu reduzieren. Dies soll durch eine Kombination aus verbesserten energetischen Standards, dem verstärkten Einsatz erneuerbarer Energien und der Förderung effizienter Heiztechnologien erreicht werden. Der Gebäudesektor ist für etwa 30 % der CO₂-Emissionen in Deutschland verantwortlich, weshalb hier ein erheblicher Handlungsbedarf besteht.

Neubauten: Effizienzhaus 40 als Standard

Ab dem 1. Januar 2025 müssen alle Neubauten dem Effizienzhaus-40-Standard entsprechen. Das bedeutet, dass der Primärenergiebedarf eines Neubaus nur noch 40 % des Referenzgebäudes betragen darf. Zudem müssen neue Heizungen in Neubauten zu mindestens 65 % mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Diese Anforderungen sollen sicherstellen, dass neue Gebäude von Anfang an energieeffizient und klimafreundlich sind.

Bestandsgebäude: Sanierungspflichten und Heizungsmodernisierung

Für Bestandsgebäude gelten ebenfalls verschärfte Anforderungen. So müssen beispielsweise ungedämmte oberste Geschossdecken oder Dächer nachträglich gedämmt werden. Zudem sind Eigentümer verpflichtet, alte Heizkessel, die älter als 30 Jahre sind, auszutauschen. Bei einem Eigentümerwechsel müssen bestimmte energetische Sanierungen innerhalb von zwei Jahren durchgeführt werden. Ab 2045 dürfen Heizkessel nicht mehr mit fossilen Brennstoffen betrieben werden.

Kommunale Wärmeplanung

Ein wichtiger Bestandteil des GEG ist die kommunale Wärmeplanung. Städte mit mehr als 100.000 Einwohnern müssen bis spätestens 30. Juni 2026 eine Wärmeplanung vorlegen, kleinere Städte bis spätestens 30. Juni 2028. Diese Planung soll aufzeigen, wie die Wärmeversorgung in der jeweiligen Kommune klimaneutral gestaltet werden kann. Die Wärmeplanung ist Voraussetzung dafür, dass in Bestandsgebäuden neue Heizungen mit mindestens 65 % erneuerbaren Energien betrieben werden müssen.

Förderprogramme und finanzielle Unterstützung

Um die Umsetzung der GEG-Anforderungen zu erleichtern, stellt der Staat verschiedene Förderprogramme zur Verfügung. Dazu gehören Zuschüsse für den Einbau von Heizungen mit erneuerbaren Energien, wie Wärmepumpen oder Biomasseheizungen. Die Basisförderung beträgt 30 %, einkommensabhängig können weitere Zuschüsse gewährt werden. Zudem gibt es Förderungen für energetische Sanierungen, wie die Dämmung von Gebäuden oder den Austausch von Fenstern.

Kritik und Diskussion

Das GEG, insbesondere die Regelungen zum Heizungstausch, wurden in der Öffentlichkeit kontrovers diskutiert. Kritiker bemängeln die Komplexität der Vorschriften und befürchten hohe Kosten für Eigentümer. Die Bundesregierung hat daraufhin Anpassungen vorgenommen, um die Regelungen praxistauglicher und sozialverträglicher zu gestalten. Dennoch bleibt das GEG ein zentraler Baustein für die Wärmewende und den Klimaschutz im Gebäudesektor.

Weitere Informationen zum Gebäudeenergiegesetz finden Sie auf der offiziellen Website des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen: www.bmwsb.bund.de.

Unsere Kontaktdaten

Ingenieurbüro EBRK

Ginsterweg 2a

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