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Verbrauchsausweis

Die einfache Art innerhalb von 12 Std. 24/7 einen rechtsgültigen Energieausweis vom Ingenieurbuero zu bekommen.

Bedarfsausweis

Ihr Gebäude wurde vor 1977 erbaut und hat weniger als 5 Wohneinheiten, dann erhalten Sie hier Ihren rechtsgültigen Bedarfsausweis.

 

Bedarfsausweis Gewerbe

Für Ihren Gewerbekomplex brauchen Sie einen Energieausweis. Sie haben die Verbräuche der letzten 36 Monate für Strom und Wärme, dann sind Sie hier richtig.

 

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Alles, was Sie wissen müssen

Was ist ein Bedarfsausweis?

Der Bedarfsausweis ist die detailliertere und umfassendere Form des Energieausweises. Er bewertet den Energieverbrauch eines Gebäudes auf Basis technischer Analysen. Dabei werden Energiefresser wie schlecht isolierte Fenster, unzureichend gedämmte Wände, Decken oder Dächer sowie die Heizungsanlage in die Berechnungen einbezogen. Der Bedarfsausweis gibt Ihnen damit einen präzisen Überblick über die energetische Qualität Ihres Gebäudes.

Wer braucht einen solchen Energieausweis?

Ein Energieausweis ist Pflicht für alle Eigentümer, die eine Immobilie vermieten, verpachten oder verkaufen möchten. Der Bedarfsausweis liefert dabei detailliertere Informationen als der Verbrauchsausweis, was sich allerdings auf den Preis auswirkt. Da für die Erstellung eine Vor-Ort-Begehung erforderlich ist, sind die Kosten höher – dafür erhalten Sie jedoch präzise Daten, um eine energetische Sanierung oder Modernisierung optimal zu planen.

Wann ist dieser Energieausweis Pflicht?

Er ist erforderlich für:

✅ Gebäude mit Bauantrag vor dem 1. November 1977,
✅ Wohnhäuser mit weniger als fünf Wohneinheiten,
✅ Gebäude, die nicht der 1. Wärmeschutzverordnung von 1977 entsprechen.

Zusätzlich benötigen alle Neubauten seit dem 1. Januar 2009 zwingend einen Wärmeschutznachweis. Dieser wird in der Regel bereits während der Bauphase vom Architekten oder einem qualifizierten Energieberater erstellt.

Ausnahmen: Wann ist kein Bedarfsausweis nötig?

Es gibt bestimmte Gebäude, die von der Pflicht hierzu ausgenommen sind:

❌ Denkmalschutz: Wohngebäude mit Denkmalschutz oder Ensembleschutz benötigen keinen Bedarfsausweis.
❌ Ferienhäuser: Gebäude, die weniger als vier Monate im Jahr genutzt werden oder deren Energieverbrauch unter 25 % einer ganzjährigen Nutzung liegt.
❌ Kleine Gebäude: Immobilien mit weniger als 50 m² Wohnfläche sind ebenfalls befreit.

Wer darf einen Bedarfsausweis ausstellen?

Laut Energieeinsparverordnung (EnEV) dürfen nur qualifizierte Fachleute einen Energieausweis ausstellen. Dazu zählen:

🔹 Energieberater,
🔹 Handwerksmeister,
🔹 Ingenieure und Architekten mit relevanter Qualifikation.

Ein qualifizierter Energieberater ist die beste Wahl, da er auf die Energieeffizienz von Gebäuden spezialisiert ist und Ihnen eine professionelle Analyse liefert.

Ablauf der Erstellung eines Energieausweises für Bedarf

1️⃣ Termin mit einem Energieberater: Vor-Ort-Inspektion der Immobilie.
2️⃣ Begutachtung wichtiger Faktoren: Fensterqualität, Dämmung, Gebäudegröße, Heizsystem, etc.
3️⃣ Erstellung des Energieausweises des Bedarfs: Der Energieberater berechnet den Energiebedarf und stellt das Dokument mit einer gültigen DIBt-Nummer aus.

Diese detaillierte Analyse ist zwar mit Kosten verbunden, bietet jedoch eine verlässliche Grundlage für zukünftige Energiesparmaßnahmen.

Wie können Sie Kosten sparen?

Diese Art Ausweis kann teuer sein – aber es gibt eine günstige Alternative! Unser Service bei der Energieberatung Rolf Krause spart Ihnen Zeit und Geld:

✅ Selbstauskunft: Sie geben die relevanten Gebäudedaten in unser Online-Formular ein.
✅ Analyse durch Experten: Wir berechnen den Bedarf und erstellen den rechtsgültigen Bedarfsausweis.
✅ Kostenersparnis: Keine teure Vor-Ort-Begehung nötig – Sie sparen bis zu 50 % der Kosten.

👉 Kontaktieren Sie uns für ein unverbindliches Angebot!

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