56 €
Ihr Gebäude wurde nach 1977 erbaut oder hat mehr als 4 Wohneinheiten, dann erhalten Sie hier Ihren rechtsgültigen Verbrauchsausweis online.
In 3 Minuten ausgefüllt
79 €
Ihr Gebäude wurde vor 1977 erbaut und hat weniger als 5 Wohneinheiten, dann erhalten Sie hier Ihren rechtsgültigen Bedarfsausweis online.
In 10 Minuten ausgefüllt
89 €
Für Ihren Gewerbekomplex brauche Sie einen Energieausweis . Sie haben die Verbräuche der letzten 36 Monate für Strom und Wärme, dann sind Sie hier richtig.
ab 399 €
Diesen Nachweis brauchen Sie als Gutachten für Ihren Bauantrag beim Bauamt nach EnEV 2014 und EEWärmeG für Wohngebäude mit Energieberatung



Sie brauchen einen Energieausweis, kommen aber mit dem Formular nicht zu recht, rufen Sie mich an
Tel: 0211 139 53592, Ich helfe Ihnen gerne beim Ausfüllen. Lesen Sie bitte unser kleines Vorwort
Staatlich anerkannt durch die DENA in der energie-effizienz-experten Liste des Bundes und der Bafa als Energieberater Mittelstand und Kommunen.
Alle Preise gelten nur bei vollständiger korrekter Ausfüllung der Felder. Eine Änderung ist kostenlos, wenn die DIBT Nummer noch nicht eingefügt wurde.
Durch Ausfüllen von Bedarfsausweisfeldern oder Missachtung des Hinweises wird der Bedarfsausweis als bestellt erachtet.
Das gleiche gilt für Verbrauchsausweise für Gewerbe.
Hier ein kleines Vorwort zu den Formularen.
Wenn Sie das Formular ausfüllen, können Sie keinen Fehler machen. Alle Inhalte werden von uns geprüft. Bei Unstimmigkeiten melden wir uns bei Ihnen oder Sie rufen uns an. Wir werden auf jeden Fall zurückrufen.
Wir versuchen jeden Ausweis innerhalb von 24 Stunden zu erstellen. Das gelingt uns auch in 98% der Fälle. Sie erhalten einen vorläufigen Energieausweis, den Sie nochmals prüfen können. Korrekturen sind dann jederzeit möglich.
Unsere Mail enthält eine Proformaabrechnung. Eine endgültige Rechnung erhalten Sie beim nächsten Rechnungslauf.
Bitte Wählen Sie zuerst die Energieausweisart aus, die Sie für Ihr Gebäude benötigen. Wenn Ihr Gebäude nach 1977 gebaut wurde, oder es hat mehr als 4 Wohneinheiten, können Sie einen Verbrauchsausweis erstellen. Dies gilt aber nur dann, wenn Sie die Verbrauchsdaten von 36 Monaten für das ganze Objekt ab dem 1.1.2015 zu Verfügung haben. Energieausweise müssen immer für das ganze Gebäude erstellt werden.
Für den Energieausweis für Gewerbe, benötigen Sie die Verbrauchsdaten Gas oder Öl sowie den Stromverbrauch des Gebäudes. Es gibt keine Beschränkung durch das Baujahr.
Falls Ihnen Verbrauchsdaten fehlen, können Sie immer einen Bedarfsausweis erstellen. Hierzu benötigen Sie die Länge und Breite des Gebäudes oder den Grundriss, sowie Fotos der Hausfronten oder die Fläche der Fenster nach Himmelsrichtungen.
Wir bedanken uns für Ihr Vertrauen.
Energieausweise online erstellen
Die wichtigsten Fakten rund um den Energieausweis
Der Energieausweis online für Ihr Haus auch Neubau ist ein Hilfsmittel für die energetische Bewertung eines Gebäudes nach §79, §80 und §86 GEG. Immobilienbesitzer erhalten dadurch einen genauen Überblick, wie es um den Energiebedarf ihres Gebäudes steht. Der „Typenschein“ für das Haus bringt viele Vorteile. Er belegt den energetischen Zustand eines Hauses nach klaren und objektiv messbaren Kriterien. So werden alle Vor- und Nachteile eines Gebäudes, die mit dem Energieverbrauch zusammenhängen, nachvollziehbar dargelegt. Er ist so günstig, da alle notwendigen Information eingetragen werden. Falls nicht alle Daten vorhanden sind kann der Preis sich ändern. Wenn es schwierigkeiten bei ausfüllen gibt, rufen Sie mich bitte an.
Der Verbrauchsausweis ist verpflichtend
Der Gesetzgeber schreibt den Ausweis anhand der GEG vor, wenn ein Gebäude neu errichtet, umfassend saniert, neu vermietet oder verkauft wird. Der Käufer oder Mietinteressent wird mit dem Dokument über die energetischen Kennwerte seines künftigen Zuhauses informiert. Von der Ausweispflicht sind nur Baudenkmäler und kleine Gebäude unter 50 Quadratmeter Nutzfläche ausgenommen.
Es gibt zwei Arten von Energieausweisen
Laut Gesetzgeber gibt es zwei Arten von Energieausweisen: den Verbrauchsausweis und den Bedarfsausweis. Die bedarfsorientierte Variante informiert darüber, wie es bei einem Gebäude mit der Energieeffizienz und Bausubstanz aussieht und zwar unabhängig vom Nutzerverhalten. Der einfachere Verbrauchsausweis zeigt, welche Energiemenge die Immobilie voraussichtlich benötigt und bezieht sich dabei auf die Auswertung des bisherigen Energieverbrauchs.
Der kostengünstigere Energieverbrauchsausweis ist für Gebäude mit mindestens fünf Wohnungen zulässig, bzw. für Gebäude, für die nach dem 1.11.1977 der Bauantrag gestellt wurde. Der deutlich aufwendigere Energiebedarfsausweis ist immer dann vom Gesetzgeber vorgeschrieben, wenn eine Immobilie weniger als fünf Wohneinheiten umfasst und wenn vor dem 1.11.1977 der Bauantrag eingereicht wurde. Ausgenommen von dieser Regelung sind nach der 1. Wärmeschutzverordnung von 1977 modernisierte Gebäude, oder jene, die bei ihrer Fertigstellung diese Anforderungen bereits erfüllen.
Immobilien, die nicht für Wohnzwecke genutzt werden und Gewerbeobjekte benötigen den sogenannten "Energieausweis für Nichtwohngebäude“, der auch den energetischen Bedarf für Lüftung, Klima oder Beleuchtung einrechnet. Für Neubauten ist grundsätzlich immer ein Energiebedarfsausweis vorgesehen.
Wann muss man den Verbrauchsausweis online vorlegen?
Der Energieverbrauchsausweis für Ihr Haus muss für Käufer und Mieter immer rechtzeitig vor Vertragsabschluss einsehbar sein und zwar als komplettes Dokument inklusive sämtlicher Modernisierungsempfehlungen. Vermieter müssen den Ausweis dem Interessenten spätestens bei der Objektbesichtigung vorlegen.
Worauf man bei Wohnungsanzeigen achten sollte
Seit im Jahr 2020 das Gebäudeenrgiegesetz (GEG) in Kraft getreten ist, müssen Angaben zum Energieverbrauchsausweis auch in Immobilieninseraten gemacht werden. Im Inserat müssen die Ausweisart (verbrauchs- oder bedarfsbasiert), die Energieeffizienzklasse, das Gebäudebaujahr, der primäre Heizträger und der Endenergieverbrauch bzw. –bedarf genannt werden.
Welche Behörde ist zuständig?
Die Zuständigkeit in Sachen Energieverbrauchsausweis ist in den Bundesländern unterschiedlich geregelt. Häufig ist das Bauordnungsamt dafür verantwortlich. Auch die Bauaufsichtsbehörde jener Gemeinde oder jener Kreise, in denen sich das Gebäude befindet, können zuständig sein. Die Behörde kontrolliert Verstöße gegen Bestimmungen und das Vorliegen der Ausstellung. Gibt es hier Mängel, oder fehlt der Ausweis, kann es schnell einmal teuer werden. Im schlimmsten Fall drohen Bußgeldbescheide in vierstelliger Höhe. Daher sollten sich Bauherren immer rechtzeitig um die korrekte Ausstellung der Bescheinigung kümmern.
Wer Energieausweise ausstellen darf
Wer Energieverbrauchsausweise online ausstellen darf, ist in dem GEG geregelt. Berechtigt sind zum Beispiel Architekten, Ingenieure sowie qualifizierte Handwerker und Techniker rund um den Hausbau. In jedem Fall fordert der Gesetzgeber eine „baunahe“ Ausbildung und die erfolgreiche Teilnahme an Fortbildungen rund um das energiesparende Bauen. Natürlich müssen die Aussteller auch alle gesetzlichen Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes GEG kennen. Die Experten erstellen die Ausweise im Rahmen einer Energieberatung, bei der sie das Haus, die Heizung, die Haustechnik, die Fenster, das Dach und die Wände genau unter die Lupe nehmen. Das daraus resultierende Gutachten bewertet den Zustand des Gebäudes und empfiehlt Sanierungsmaßnahmen.
Experten für den Energieausweis online finden
Wer ausgewiesene Experten für den Energieausweis finden möchte, kann einen Blick auf die Website der Deutschen Energie-Agentur (dena - www.energie-effizienz-experten.de werfen. Hier gibt es sozusagen den Energieausweis online mit einer bundesweiten Datenbank für Energieausweis-Aussteller. Interessenten können hier nach Postleitzahl suchen. Für den Raum Düsseldorf ist die Energieberatung des renommierten Ingenieurbüros Rolf Krause gelistet. Das Büro des Maschinenbauers und Energieexperten Rolf Krause bietet Energieberatung für private Bauherren sowie für Unternehmen und Kommunen an und gilt als besonderer Experte für die Energieberatung im Mittelstand.
Es gibt zwei
Arten von Energieausweisenfür Ihr Haus
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